Rechtliches

Rechtliches

AGB

AGB

Lichtdurchfluteter Eingangsbereich mit Sitzmöbeln
Lichtdurchfluteter Eingangsbereich mit Sitzmöbeln

Informationen zum Datenschutz bei PARABEL

Stand: August 2026

1. Verantwortlicher

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den von PARABEL selbst betriebenen Onlineangeboten, dem PARABEL-Kundenportal sowie den unmittelbar durch PARABEL erbrachten Leistungen ist: PARABEL · Timm Lehmann · Osterland 6a · 31832 Springe · Deutschland.

27 Schlussbestimmungen

27 Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PARABEL

Stand: August 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter der Software PARABEL ist:

PARABEL
Timm Lehmann
Osterland 6a
31832 Springe
Deutschland

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung, Lizenzierung, Installation, Nutzung, Pflege und Aktualisierung der Software PARABEL sowie für damit zusammenhängende Leistungen.

(3) Das Angebot von PARABEL richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Notare, Notariate und sonstige zur Nutzung der Software berechtigte berufliche oder institutionelle Anwender.

(4) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

(5) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn PARABEL ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(6) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Lizenzvereinbarungen und gesondert vereinbarte Service Level Agreements, haben im Fall eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) PARABEL ist eine Fachsoftware zur Unterstützung notarieller Arbeits- und Organisationsprozesse.

(2) Die Software kann insbesondere Funktionen zur Verwaltung und Bearbeitung von

  • Akten,

  • Beteiligten und Organisationen,

  • Vertretungsverhältnissen,

  • Immobilien und anderen Objekten,

  • Vertrags- und Geschäftsdaten,

  • Dokumenten und Dokumentvorlagen,

  • Urkundeninformationen,

  • Terminen,

  • Fristen und Wiedervorlagen,

  • Vollzugsvorgängen,

  • Compliance- und Prüfprozessen,

  • Benutzerkonten und Berechtigungen sowie

  • Änderungs- und Auditinformationen

bereitstellen.

(3) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem vereinbarten Lizenzumfang und der eingesetzten Softwareversion.

(4) PARABEL dient der technischen Unterstützung notarieller Arbeitsabläufe. Die Software erbringt keine Rechtsberatung und ersetzt insbesondere keine gesetzlich, berufsrechtlich oder fachlich erforderliche Prüfung oder Entscheidung durch den Notar oder andere verantwortliche Personen.

(5) Insbesondere bleiben die Prüfung von Urkunden und Dokumenten, die Einhaltung und Überwachung von Fristen, die Bewertung von Compliance- und Prüfungsergebnissen sowie notarielle und rechtliche Entscheidungen in der Verantwortung des jeweiligen Notars beziehungsweise Notariats.

§ 3 Betriebsmodell

(1) PARABEL wird grundsätzlich als eigenständige Installation auf einem vom Kunden bereitgestellten oder von ihm kontrollierten System betrieben.

(2) Die fachlichen Daten der Kundeninstallation werden grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Kundenumgebung gespeichert.

(3) Eine zentrale Speicherung der fachlichen Daten sämtlicher PARABEL-Kunden beim Hersteller ist nicht Bestandteil des regulären Betriebsmodells.

(4) Der Kunde bleibt Betreiber seiner PARABEL-Kundeninstallation und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner technischen Umgebung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Herstellerseitig betriebene Systeme, insbesondere Kundenportal, Softwarebereitstellung und Updateinfrastruktur, sind von der fachlichen Datenhaltung der Kundeninstallation zu unterscheiden.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von PARABEL auf einer Website, in Präsentationen oder sonstigen Informationsmaterialien stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(2) Ein Vertrag kann insbesondere durch ein individuelles Angebot von PARABEL und dessen Annahme durch den Kunden zustande kommen.

(3) Der Vertrag kann ebenfalls durch eine anderweitige ausdrückliche Auftragsbestätigung oder eine individuell vereinbarte Vertragsform geschlossen werden.

(4) Umfang, Vergütung, Lizenzmodell, Vertragslaufzeit und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vertragsvereinbarung.

(5) PARABEL ist nicht verpflichtet, einen Vertrag mit einem Interessenten abzuschließen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.

(4) Ist keine besondere Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.

(6) Bei Zahlungsverzug kann PARABEL die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschäden geltend machen.

(7) PARABEL kann bei erheblichen Zahlungsrückständen nach vorheriger angemessener Ankündigung solche Leistungen aussetzen, deren Zurückbehaltung gesetzlich und vertraglich zulässig ist.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Vertragslaufzeit, Abrechnungszeitraum und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Einzelvertrag.

(2) Ist eine zeitlich befristete Lizenz vereinbart, besteht das Nutzungsrecht grundsätzlich für die vereinbarte Vertrags- beziehungsweise Lizenzdauer.

(3) Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbart wurde.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

(6) Soweit eine Vertragsverletzung behoben werden kann, ist vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies gesetzlich erforderlich und im Einzelfall zumutbar ist.

§ 7 Bereitstellung der Software

(1) PARABEL stellt freigegebene Softwareversionen über die hierfür vorgesehenen Bereitstellungswege zur Verfügung.

(2) Die Bereitstellung kann insbesondere über ein geschütztes Kundenportal erfolgen.

(3) Der Kunde erhält die zur Nutzung erforderlichen Installationsdateien und Informationen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

(4) Softwarepakete können zur Überprüfung ihrer Herkunft und Integrität mit kryptografischen Signaturen und Prüfsummen versehen werden.

(5) Zugangsdaten zum Kundenportal und andere dem Kunden bereitgestellte Authentifizierungsinformationen sind vom Kunden vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

§ 8 Installation und technische Voraussetzungen

(1) Der Kunde ist für die Bereitstellung einer geeigneten technischen Betriebsumgebung verantwortlich, soweit PARABEL deren Bereitstellung nicht ausdrücklich übernommen hat.

(2) Hierzu gehören insbesondere geeignete Server- beziehungsweise Hardware-Ressourcen, Betriebssystem, Netzwerk, Internetzugang, Firewall-Konfiguration, Speicherplatz und sonstige für den vorgesehenen Betrieb erforderliche Komponenten.

(3) Die jeweils unterstützten technischen Voraussetzungen ergeben sich aus der aktuellen technischen Dokumentation beziehungsweise Leistungsbeschreibung.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die Installation, Administration oder Wartung durchführen, über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Berechtigungen verfügen.

(5) PARABEL übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Software in ausdrücklich nicht unterstützten oder eigenmächtig wesentlich veränderten technischen Umgebungen, soweit die Funktionsbeeinträchtigung hierauf zurückzuführen ist.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer und im Umfang des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software PARABEL.

(2) Der konkrete Umfang des Nutzungsrechts, insbesondere hinsichtlich Installationen, Standorten, Benutzern oder sonstigen Lizenzparametern, richtet sich nach der jeweiligen Lizenzvereinbarung beziehungsweise dem Angebot.

(3) Die Software darf ausschließlich für eigene betriebliche beziehungsweise berufliche Zwecke des Kunden eingesetzt werden.

(4) Eine Vermietung, Unterlizenzierung, Veräußerung oder sonstige Überlassung der Software an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von PARABEL nicht zulässig, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.

(5) Die Nutzung durch Beschäftigte und sonstige berechtigte Personen innerhalb des vereinbarten Betriebs des Kunden gilt nicht als unzulässige Überlassung an Dritte.

(6) Der Kunde darf technische Schutz-, Signatur-, Berechtigungs- oder Lizenzmechanismen nicht unbefugt umgehen oder manipulieren.

(7) Eine Dekompilierung, Rückentwicklung oder anderweitige Ermittlung des Quellcodes ist nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig.

(8) Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

§ 10 Benutzer, Rollen und Zugangsdaten

(1) PARABEL verfügt über Funktionen zur Benutzer-, Rollen- und Berechtigungsverwaltung.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Benutzerkonten nur für berechtigte Personen einzurichten und Berechtigungen entsprechend deren Aufgaben zu vergeben.

(3) Benutzerkonten und Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt gemeinsam genutzt oder an nicht berechtigte Personen weitergegeben werden.

(4) Der Kunde hat nicht mehr erforderliche Zugriffsberechtigungen innerhalb angemessener Zeit zu entziehen.

(5) Soweit PARABEL Funktionen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung oder andere zusätzliche Sicherheitsmechanismen bereitstellt, soll der Kunde diese entsprechend seinem Schutzbedarf einsetzen.

§ 11 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, PARABEL ausschließlich rechtmäßig und entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck einzusetzen.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

  • nur solche personenbezogenen Daten und Dokumente zu verarbeiten, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist,

  • gesetzliche und berufsrechtliche Anforderungen seines Tätigkeitsbereichs eigenverantwortlich einzuhalten,

  • Benutzer- und Administratorrechte angemessen zu vergeben,

  • Zugangsdaten und kryptografische Schlüssel vor unbefugtem Zugriff zu schützen,

  • bereitgestellte sicherheitsrelevante Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit einzuspielen,

  • die technische Betriebsumgebung angemessen gegen unbefugte Zugriffe zu schützen,

  • angemessene Datensicherungen vorzuhalten und

  • fachlich oder rechtlich relevante Ergebnisse der Software eigenverantwortlich zu prüfen.

(3) Der Kunde darf PARABEL nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.

(4) Technische Sicherheits-, Berechtigungs-, Integritäts- oder Auditmechanismen dürfen nicht unbefugt deaktiviert, umgangen oder manipuliert werden.

§ 12 Fachliche Verantwortung des Notariats

(1) PARABEL ist ein technisches Assistenz- und Organisationswerkzeug.

(2) Die Software kann Prüfungen, Validierungen, Warnungen, Statuskontrollen und technische Sperren bereitstellen. Diese Funktionen unterstützen den Anwender, ersetzen jedoch keine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.

(3) Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für:

  • die inhaltliche Richtigkeit von Akten und Dokumenten,

  • die rechtliche Bewertung eines Vorgangs,

  • die Prüfung von Urkunden und Vertragsinhalten,

  • die Einhaltung gesetzlicher und berufsrechtlicher Pflichten,

  • die ordnungsgemäße Berechnung und Überwachung von Fristen,

  • die Beurteilung von Compliance- und geldwäscherechtlich relevanten Sachverhalten,

  • die Entscheidung über Beurkundung und Vollzug sowie

  • die Prüfung von Dokumenten vor deren Versand oder sonstiger Verwendung.

(4) Eine technische Meldung, Validierung oder Freigabe durch PARABEL stellt keine rechtliche oder notarielle Bewertung durch den Hersteller dar.

§ 13 Datensicherung

(1) PARABEL stellt technische Funktionen zur Sicherung und Wiederherstellung von Daten bereit.

(2) Die Kundeninstallation unterstützt verschlüsselte Datensicherungen.

(3) Die Verantwortung dafür, dass Datensicherungen tatsächlich eingerichtet, regelmäßig durchgeführt, kontrolliert, sicher aufbewahrt und auf Wiederherstellbarkeit geprüft werden, liegt beim Kunden, soweit PARABEL diese Aufgaben nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung übernommen hat.

(4) Der Kunde hat die für seine Datensicherungen verwendeten privaten Schlüssel, Wiederherstellungsinformationen und sonstigen Zugangsmittel sicher aufzubewahren.

(5) PARABEL ist nicht verpflichtet, private Sicherungsschlüssel des Kunden aufzubewahren.

(6) Ein Verlust ausschließlich vom Kunden kontrollierter Schlüssel kann dazu führen, dass verschlüsselte Datensicherungen nicht mehr wiederhergestellt werden können.

(7) Der Kunde soll Datensicherungen entsprechend der Bedeutung und Schutzbedürftigkeit seiner Daten zusätzlich gegen Verlust, Beschädigung, Manipulation und unbefugten Zugriff absichern.

§ 14 Updates und Softwarepflege

(1) PARABEL kann Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und funktionale Weiterentwicklungen der Software bereitstellen.

(2) Umfang und Dauer eines vertraglichen Anspruchs auf Updates oder Softwarepflege richten sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

(3) Sicherheitsrelevante Aktualisierungen sollen vom Kunden innerhalb angemessener Zeit installiert werden.

(4) PARABEL kann die Software technisch und funktional weiterentwickeln, soweit dadurch die vertraglich geschuldete Nutzung nicht entgegen der getroffenen Vereinbarung unzumutbar beeinträchtigt wird.

(5) Änderungen können insbesondere erforderlich werden aufgrund

  • technischer Weiterentwicklungen,

  • Sicherheitsanforderungen,

  • Fehlerbehebungen,

  • Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Rahmenbedingungen,

  • Änderungen unterstützter Betriebssysteme und Plattformen oder

  • Änderungen technischer Schnittstellen.

§ 15 Updatezugang

(1) Für Installation, Aktualisierung oder Wartung kann ein technisch eingeschränkter Updatezugang eingerichtet werden.

(2) Der von PARABEL vorgesehene SSH-basierte Updatezugang ist technisch auf definierte Deployment- beziehungsweise Updatevorgänge beschränkt.

(3) Der vorgesehene Updatezugang dient nicht als allgemeiner Zugang zu Akten, Dokumenten oder sonstigen fachlichen Daten des Kunden.

(4) Über diesen Zugang ausgeführte administrative Vorgänge können aus Sicherheits- und Nachvollziehbarkeitsgründen protokolliert werden.

(5) Der Kunde darf einen eingerichteten Updatezugang nicht derart verändern, dass dessen technische Sicherheitsbeschränkungen beeinträchtigt werden.

§ 16 Support

(1) PARABEL kann Supportleistungen zur Unterstützung bei technischen Fragen und Problemen anbieten.

(2) Umfang, Supportkanäle, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und gegebenenfalls gesonderte Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise einer gesonderten Support- oder Servicevereinbarung.

(3) Soweit keine Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten ausdrücklich vereinbart wurden, werden bestimmte Reaktions-, Lösungs- oder Wiederherstellungszeiten nicht geschuldet.

(4) Der Kunde hat bei Supportanfragen die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.

(5) Vertrauliche Akten-, Urkunden-, Mandanten- oder Kanzleidaten sollen nur übermittelt oder zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Bearbeitung eines konkreten Supportfalls erforderlich und rechtlich zulässig ist.

(6) Soweit im Rahmen einer Supportleistung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erforderlich wird, gelten die hierfür getroffenen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

§ 17 Optionale Drittanbieterintegrationen

(1) PARABEL kann optionale Schnittstellen zu Diensten Dritter bereitstellen.

(2) Hierzu gehört insbesondere eine optionale Microsoft-365-Kalenderintegration.

(3) Eine solche Integration wird nur verwendet, wenn der Kunde sie aktiviert und entsprechend konfiguriert.

(4) Der Kunde ist grundsätzlich selbst für das Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Drittanbieter sowie für die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Drittanbieterdienstes in seiner Organisation verantwortlich.

(5) Verfügbarkeit, Änderungen und Funktionsfähigkeit externer Dienste liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von PARABEL.

(6) PARABEL haftet nicht für Störungen eines Drittanbieterdienstes, soweit PARABEL die Störung nicht zu vertreten hat.

§ 18 Verfügbarkeit

(1) Die eigentliche PARABEL-Fachanwendung wird grundsätzlich innerhalb der technischen Umgebung des Kunden betrieben.

(2) Ihre Verfügbarkeit hängt daher insbesondere von der kundenseitigen Hardware, dem Betriebssystem, Netzwerk, Datenbankbetrieb, der Stromversorgung und sonstigen Infrastruktur des Kunden ab.

(3) PARABEL bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der vom Hersteller bereitgestellten Kundenportal-, Download- und Updateinfrastruktur.

(4) Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit oder bestimmte Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vertraglich, insbesondere in einem Service Level Agreement, vereinbart wurde.

(5) Vorübergehende Einschränkungen der Herstellerinfrastruktur können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Angriffen oder nicht von PARABEL zu vertretenden Ausfällen von Infrastrukturunternehmen auftreten.

§ 19 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) PARABEL verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) Die fachliche Verarbeitung von Akten-, Beteiligten-, Urkunden-, Dokument-, Compliance- und sonstigen Kanzleidaten innerhalb einer Kundeninstallation ist von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch PARABEL als Hersteller zu unterscheiden.

(3) Für die fachliche Datenverarbeitung innerhalb seiner PARABEL-Installation ist grundsätzlich der jeweilige Kunde verantwortlich.

(4) PARABEL als Hersteller erhält durch die bloße Bereitstellung der Software keinen regulären Zugriff auf die fachlichen Daten einer Kundeninstallation.

(5) Einzelheiten zu den durch PARABEL selbst vorgenommenen Datenverarbeitungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

(6) Soweit PARABEL personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die hierfür erforderlichen Vereinbarungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften getroffen.

(7) Beide Parteien haben vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei angemessen zu schützen und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.

(8) Gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten, insbesondere im notariellen Umfeld, bleiben unberührt.

§ 20 Open-Source- und Drittkomponenten

(1) PARABEL kann Softwarekomponenten Dritter und Open-Source-Software enthalten.

(2) Für solche Komponenten können ergänzende Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten.

(3) Soweit erforderlich, werden entsprechende Lizenztexte, Urheberrechtshinweise oder sonstige gesetzlich erforderliche Informationen zusammen mit der Software oder in geeigneter anderer Form bereitgestellt.

§ 21 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag wirksam nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Der Kunde hat auftretende Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und PARABEL die zur Untersuchung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(3) Soweit zumutbar, hat der Kunde PARABEL Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Funktionsbeeinträchtigung ausschließlich darauf beruht, dass

  • die dokumentierten Systemvoraussetzungen nicht eingehalten werden,

  • die Software durch den Kunden oder Dritte unbefugt verändert wurde,

  • erforderliche Sicherheits- oder Softwareupdates nicht installiert wurden,

  • eine nicht unterstützte technische Umgebung verwendet wird oder

  • ein außerhalb des Verantwortungsbereichs von PARABEL liegender Drittanbieterdienst ausfällt,

sofern PARABEL die jeweilige Ursache nicht zu vertreten hat.

(5) Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

§ 22 Haftung

(1) PARABEL haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) PARABEL haftet ferner unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PARABEL.

(6) Bei einem von PARABEL zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Schutzbedarf angemessener Datensicherung entstanden wäre.

(7) PARABEL haftet nicht für fachliche, notarielle oder rechtliche Entscheidungen des Kunden allein aufgrund des Umstands, dass die Software Informationen, Statusangaben, Prüfungen, Warnungen oder technische Handlungsmöglichkeiten bereitstellt.

(8) Die Regelung des vorstehenden Absatzes lässt eine Haftung für einen von PARABEL zu vertretenden Softwaremangel unberührt.

(9) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 23 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

(2) Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krieg, erhebliche Cyberangriffe oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei über erhebliche Auswirkungen eines solchen Ereignisses informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(4) Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

§ 24 Sperrung bei Missbrauch

(1) PARABEL kann den Zugang zu herstellerseitig betriebenen Diensten, insbesondere zum Kundenportal oder zur Softwarebereitstellung, vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für

  • einen unbefugten Zugriff,

  • eine erhebliche Gefährdung der Systemsicherheit,

  • eine unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten,

  • eine Manipulation technischer Schutzmechanismen oder

  • eine sonstige schwerwiegende Vertragsverletzung

bestehen.

(2) Eine Einschränkung darf nicht länger oder weiter reichen, als dies zur Abwehr der konkreten Gefahr beziehungsweise zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist.

(3) Soweit möglich und zumutbar, wird dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme beziehungsweise Abhilfe gegeben.

(4) Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.

§ 25 Änderungen der Software und Leistungen

(1) PARABEL darf die Software im Rahmen der laufenden technischen Entwicklung aktualisieren und weiterentwickeln.

(2) Änderungen können insbesondere der Verbesserung von Funktionen, Sicherheit, Kompatibilität, Bedienbarkeit oder Stabilität dienen.

(3) PARABEL kann ferner Anpassungen vornehmen, die aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen oder aufgrund von Änderungen technischer Schnittstellen erforderlich werden.

(4) Wesentliche vertraglich zugesicherte Funktionen dürfen während einer vereinbarten Vertragslaufzeit nicht ohne sachlichen Grund derart entfernt oder eingeschränkt werden, dass der Vertragszweck wesentlich beeinträchtigt wird.

(5) Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

§ 26 Referenznennung

(1) Eine Verwendung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Kunden zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

(2) Aus dem Abschluss eines Vertrags mit einem Notariat entsteht für PARABEL kein automatisches Recht, das Notariat öffentlich als Kunden oder Referenz zu nennen.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von PARABEL Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

(3) Erfüllungsort bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen richten sich nach den hierfür getroffenen Abreden und den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Für ein Vertragsverhältnis gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde.

Stand: August 2026

Create a free website with Framer, the website builder loved by startups, designers and agencies.